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Beamtenrecht Dortmund

Das Beamtenrecht ist dem sog. Besonderen Verwaltungsrecht untergeordnet und befasst sich mit dem Beschäftigungsverhältnis einiger natürlicher Personen im öffentlichen Dienst. Mit dem Begriff „Beamte“ werden die meisten vermutlich Personen in diversen Verwaltungsbereichen, im Finanzwesen oder Lehrkräfte verbinden. Beamten wird dabei häufig nachgesagt, dass sie „so ein gutes Leben“ hätten, gut verdienen und einen sicheren Arbeitsplatz, weil sie ja nicht kündbar seien.

Wer sich aber näher mit dem Beamtenrecht befasst, wird schnell feststellen, dass es auch für verbeamtete Personen viele Fallstricke gibt. Davon ab, hängt auch vom genauen Status ab, inwieweit ein Beamter „gut dasteht“. Unterschieden wird nämlich zwischen Beamten auf Widerruf, Beamten auf Probe und Beamten auf Zeit bzw. auf Lebenszeit. Besonders kritisch können insbesondere Strafverfahren mit daran anschließenden Disziplinarverfahren sein. Die schlagartige Beendigung des Dienstverhältnisses kann auch das Ruhegeld bedrohen!

In Problemfällen sollten Sie als Beamter daher umgehend Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt aufnehmen. Rechtsanwalt Frank Kittel-Albers aus der Kanzlei am Amtshaus in Dortmund ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und besitzt daher auch fundierte Kenntnisse im Bereich des Beamtenrechts.

Beamte sind nicht „unkündbar“

Wenn Sie dann den Schritt zum Beamten auf Lebenszeit geschafft haben, erhalten Sie ein hohes Maß an Sicherheit gegenüber Ihren Dienstherren und profitieren von hoher wirtschaftlicher Sicherheit. Doch eine Verbeamtung auf Lebenszeit ist keinesfalls gleichzustellen mit einer Unkündbarkeit. Sollten Sie z. B. strafrechtlich zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt werden, wird Ihr Dienstverhältnis im Zuge eines Disziplinarverfahrens enden.

Auch andere Verfehlungen können dazu führen, dass Ihr Beamtenstatus aufgehoben wird. Damit Sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist die Hinzunahme eines im Beamtenrecht erfahrenen Anwalts dringend geboten.

Das Disziplinarverfahren

Ein Disziplinarverfahren ist in gewissem Rahmen mit der Abmahnung eines klassischen Arbeitnehmers zu vergleichen. Das Verfahren wird gegen Beamte eingeleitet, wenn sich diese eines Dienstvergehens schuldig gemacht haben oder zumindest der Verdacht eines Vergehens im Raum steht. Beispielsweise können Vergehen wie Alkoholkonsum (mit Auswirkung auf den Dienst), Bestechlichkeit, Arbeitszeitbetrug oder Missachtung dienstlicher Weisung infrage kommen.

Aber Vorsicht: Auch bestimmte Verhalten und Handlungen außerhalb der Dienstzeit können das Dienstverhältnis gefährden! So wurde beispielsweise ein Lehrer aus dem Dienst suspendiert, nachdem im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung kinderpornografische Inhalte auf seinem Computer gefunden wurden. Zwar stellte das für sich genommen kein Dienstvergehen dar, hatte aber das Vertrauen in diese Lehrkraft massiv erschüttert. Auch Drogenhandel oder Drogenerwerb können das Beamtenverhältnis schneller beenden als womöglich gedacht.

Die rechtzeitige Hinzunahme eines Rechtsanwalts ist daher enorm wichtig! Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich gegen eine Dienstpflicht verstoßen wurde.

Beamtenrecht – Jetzt Rechtsanwalt kontaktieren

Sie sind frisch verbeamtet oder schon länger als Beamter tätig und sehen sich plötzlich mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert, die Ihr Dienstverhältnis gefährden? Dann nehmen Sie am besten direkten Kontakt zu unserer Kanzlei am Amtshaus in Dortmund auf. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Frank Kittel-Albers setzt sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung und hilft Ihnen bei der Lösung Ihres Problemfalls.

Beamtenrecht Dortmund - Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist

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